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   VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723   

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VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723 (https://dejure.org/2009,74080)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31.03.2009 - W 4 K 08.1723 (https://dejure.org/2009,74080)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31. März 2009 - W 4 K 08.1723 (https://dejure.org/2009,74080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Windkraftanlagen; Außenbereich; Nachbargemeinde; Selbstgestaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der in § 2 Abs. 2 BauGB enthaltene Rechtsgedanke als öffentlicher Belang auch dann zu beachten ist, wenn ein Vorhaben ohne förmliche Planung nach § 35 BauGB zugelassen werden soll ( BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25).

    Für die Frage, ob ein derartiger qualifizierter Abstimmungsbedarf (vgl. BVerwG vom 1.8.2002 a.a.O.) besteht, ist maßgeblich auf die Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens abzustellen.

    Soweit die Beigeladenen zu 1 und 2 sinngemäß meinen, die Standortgemeinde habe unter Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots ihr Einvernehmen zur Errichtung der Windkraftanlagen zu Unrecht erteilt, haben sie nicht hinreichend dargelegt, welche gravierenden Auswirkungen gerade auch auf ihr Gemeindegebiet zu erwarten sind, die ein Bedürfnis nach planerischer Bewältigung auslösen (vgl. BVerwG vom 1.8.2002 a.a.O.).

    Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Vorhaben, die den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 15.12.1989 und 1.8.2002, a.a.O.) zugrunde lagen, um nicht privilegierte Vorhaben, bei denen bereits eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange zur Unzulässigkeit führt (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB).

  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    Durch diese Privilegierung ist die Annahme eines Abwehrrechts zusätzlich erschwert ( BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Abwehransprüche auf der Grundlage des sog. Selbstgestaltungsrechts der Gemeinden erwachsen allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken ( BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen nicht vorstellbar (BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der in § 2 Abs. 2 BauGB enthaltene Rechtsgedanke als öffentlicher Belang auch dann zu beachten ist, wenn ein Vorhaben ohne förmliche Planung nach § 35 BauGB zugelassen werden soll ( BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25).

    Sofern von einem Vorhaben unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die Nachbargemeinde ausgehen können, muss die Standortgemeinde auch deren Interesse bei der Erteilung des (für ein Außenbereichsvorhaben erforderlichen) Einvernehmens berücksichtigen (BVerwG vom 15.12.1989 a.a.O.).

    Naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange können von den Beigeladenen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts nicht geltend gemacht werden, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (BVerwG vom 15.12.1989 a.a.O.; vom 24.6.2004 NVwZ 2004, 1229, 1234 a.E., in BVerwGE 121, 152 nicht mit abgedruckt).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    Abwehransprüche auf der Grundlage des sog. Selbstgestaltungsrechts der Gemeinden erwachsen allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken ( BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen nicht vorstellbar (BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    Auch legen die Beschwerdeführer nicht dar, dass ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung - Steuerung der Windkraftanlagenstandorte - vorliegt, das bereits ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung erreicht hat, wodurch ihm erst die Qualität eines (nicht benannten) öffentlichen Belangs zukommt, welcher einem privilegierten Vorhaben wie den (bereits genehmigten) Windkraftanlagen entgegengehalten werden könnte (BVerwG vom 27.1.2005 NVwZ 2005, 578).

    Der vorgelegte Aufstellungsbeschluss, wonach der Regionsbeauftragte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung ausarbeiten und dem Planungsausschuss vorlegen soll, lässt für den hier in Frage stehenden Standort noch keinerlei Planungsabsicht erkennen, geschweige denn eine hinreichend sichere Erwartung des Erstarkens zu einer verbindlichen Vorgabe für das Bauplanungsrecht (BVerwG vom 27.1.2005 a.a.O.; vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 1261).".

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 3. Februar 2009 (Nr. 22 CS 08.3194) zurückgewiesen.

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, zu dem der Kläger beigeladen war, hat der Bayer. Verwaltungsgerichthof im Beschluss vom 3. Februar 2009 (Nr. 22 CS 08.3194) ausgeführt:.

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der in § 2 Abs. 2 BauGB enthaltene Rechtsgedanke als öffentlicher Belang auch dann zu beachten ist, wenn ein Vorhaben ohne förmliche Planung nach § 35 BauGB zugelassen werden soll ( BVerwG vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323; vom 15.12.1989 BVerwGE 84, 209; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    Naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange können von den Beigeladenen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts nicht geltend gemacht werden, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (BVerwG vom 15.12.1989 a.a.O.; vom 24.6.2004 NVwZ 2004, 1229, 1234 a.E., in BVerwGE 121, 152 nicht mit abgedruckt).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
    Der vorgelegte Aufstellungsbeschluss, wonach der Regionsbeauftragte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung ausarbeiten und dem Planungsausschuss vorlegen soll, lässt für den hier in Frage stehenden Standort noch keinerlei Planungsabsicht erkennen, geschweige denn eine hinreichend sichere Erwartung des Erstarkens zu einer verbindlichen Vorgabe für das Bauplanungsrecht (BVerwG vom 27.1.2005 a.a.O.; vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 1261).".
  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Die bloße Möglichkeit der Wahrnehmung der drei Windkraftanlagen von weitem reicht dagegen nicht für die Annahme einer Verletzung des Selbstgestaltungsrechts aus (vgl. auch Bayer. VGH, B. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl. 2010, 112, 113 l Sp.; VG München, U. v. 19.05.2009 - M 1 K 08.1702 -, juris, Rdnr. 20; VG Würzburg, U. v. 31.03.2009 - W 4 K 08.1723 -, juris, Rdnr. 20).
  • VG Würzburg, 06.07.2010 - W 4 K 09.373

    Windkraftanlagen; benachbarte Gemeinde

    Seine Klage gegen die Genehmigung vom 16. Juni 2008 wurde mit Urteil der Kammer vom 31. März 2009 (Nr. W 4 K 08.1723) abgewiesen.

    Das Gericht nimmt auf das Urteil der Kammer vom 31. März 2009 (Nr. W 4 K 08.1723) Bezug und sieht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (§ 117 Abs. 5 VwGO).

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